doppelstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1. Anbieterin dieser Investitionsmöglichkeiten ist die Doppelstein GmbH, Leingrüeblerstrasse 10, 8542 Wiesendangen, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich (nachfolgend „Anbieterin“ oder „GmbH“).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Finanzierungsangebote, Darlehensvereinbarungen und Wandlungsrechte, die von der Doppelstein GmbH im Rahmen ihrer Projektentwicklungstätigkeit (insbesondere für das Projekt „Doppelstein Neuwilen Bau AG i.G.“) angeboten werden (nachfolgend „Investition“).

1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Zielgruppe und Qualifikation der Investoren

2.1. Die Angebote richten sich ausschliesslich an qualifizierte Investoren im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sowie an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung oder ihres Vermögens in der Lage sind, die mit der Investition verbundenen Risiken selbstständig zu beurteilen.

2.2. Der Investor bestätigt mit seiner Anfrage, dass er die Risiken einer Immobilien-Projektfinanzierung (inkl. Totalverlustrisiko, Liquiditätsrisiko, Baurechtsrisiko) versteht und bereit ist, diese zu tragen.

2.3. Die Angebote stellen kein öffentliches Publikumsofferte im Sinne des Obligationenrechts dar und sind nicht bei der FINMA registriert.

3. Gegenstand der Investition (Projekt Neuwilen)

3.1. Gegenstand ist die Bereitstellung von Fremdkapital (Darlehen) zur Finanzierung des Erwerbs von Liegenschaften im Bieterverfahren durch die Doppelstein GmbH.

3.2. Struktur:
a) Erwerbsphase: Das Darlehen dient als Brückenfinanzierung für den Erwerb durch die GmbH. Es wird durch eine Hypothek im 2. Rang auf den erworbenen Liegenschaften gesichert.
b) Wandlungsphase: Unmittelbar nach Erwerb der Liegenschaften und Gründung der Projekt-AG (Doppelstein Neuwilen Bau AG) wandelt sich das Darlehen gemäss separatem Wandlungsvertrag in Namensaktien der Projekt-AG um (Debt-to-Equity Swap).
c) Exit: Ziel ist der Verkauf der Projekt-AG nach Erhalt der Baubewilligung.

3.3. Die genauen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Wandlungsverhältnis) ergeben sich aus dem individuellen Darlehens- und Wandlungsvertrag.

4. Zustandekommen des Vertrags und Mittelabruf

4.1. Die Anfrage des Investors über das Formular auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Offertstellung.

4.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung des separaten Darlehensvertrags und der Wandlungsvereinbarung zustande.

4.3. Bedingung (Condition Precedent): Die Pflicht zur Bereitstellung der Mittel durch den Investor und die Pflicht zur Auszahlung durch die GmbH stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Doppelstein GmbH im öffentlichen Bieterverfahren den Zuschlag für die Ziel-Liegenschaften erhält.

4.4. Wird kein Zuschlag erteilt, erlöschen alle vorvertraglichen Verpflichtungen. Bereits getätigte Reservierungen werden hinfällig; es werden keine Mittel abgerufen.

5. Risiken

Der Investor weist ausdrücklich auf folgende Risiken hin:

  • Bieterverfahren-Risiko: Gelingt der Erwerb der Liegenschaften nicht, kommt das Projekt nicht zustande.
  • Baurechts-Risiko: Die geplante Baubewilligung (z.B. für 6 Wohnungen und 2 EFH) wird von den Behörden möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt erteilt. Dies kann den Exit-Wert der AG mindern.
  • Liquiditäts-Risiko: Das investierte Kapital ist bis zum Exit (geplant 24–36 Monate) gebunden. Eine vorzeitige Kündigung oder ein Verkauf der Anteile ist nicht vorgesehen.
  • Nachrang-Risiko: Die Sicherheit (2. Hypothek) rangiert nach der 1. Hypothek der finanzierenden Bank. Im Falle einer Zwangsverwertung der Liegenschaft wird die 1. Hypothek zuerst bedient. (Hinweis: Durch die geplante Wandlung in Aktien entfällt die Hypothek vor dem Exit; der Investor trägt dann das volle unternehmerische Risiko der AG).
  • Totalverlust: Im schlimmsten Fall (Insolvenz der Projekt-AG, Wertverlust der Liegenschaften) kann es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen.

6. Vergütung und Kosten

6.1. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt bis zum Zeitpunkt der Wandlung gemäss individuellem Vertrag.

6.2. Mit der Wandlung in Aktien erlischt der Anspruch auf weitere Zinszahlungen. Die Rendite ergibt sich fortan aus der Wertentwicklung der Aktien und der Ausschüttung beim Exit.

6.3. Allfällige Transaktionskosten (Notarkosten für die Hypothek, Gründungskosten der AG) werden in der Regel von der Projektgesellschaft getragen und nicht separat dem Investor in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1. Die Doppelstein GmbH verpflichtet sich, die Daten des Investors vertraulich zu behandeln und nur für die Abwicklung des Projekts sowie für gesetzlich vorgeschriebene Meldungen (Geldwäschereigesetz, falls anwendbar) zu verwenden.

7.2. Die Daten werden verschlüsselt (PGP) übermittelt und gespeichert.

7.3. Der Investor willigt ein, dass seine Daten im Rahmen der Due Diligence potenziellen Käufern der Projekt-AG (im Exit-Szenario) offengelegt werden müssen, sofern dies für den Verkauf der Aktien notwendig ist.

8. Haftungsausschluss

8.1. Die Doppelstein GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Prognosen zur Wertentwicklung, zur Baubewilligung und zum Exit-Preis stellen keine Garantien dar, sondern basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und Schätzungen von Dritten (z.B. Schätzungsexperten).

8.3. Die Doppelstein GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Memorandum enthaltenen Marktanalysen, sofern diese auf öffentlichen Quellen basieren.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1. Auf diese AGB und alle daraus resultierenden Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.3. Stand: Mai 2026

Kontakt

Doppelstein GmbH

Leingrüeblerstrasse 10

8542 Wiesendangen, Schweiz

projekt-neuwilen@doppel.li

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Dieses Dokument dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wertpapieren dar.